Baptisten

Europäischer Gerichtshof weist Klage ab

Sexualkundeunterricht ist Pflicht für Baptisten

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg stützt die Schulpflicht in Deutschland

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg stützt die Schulpflicht in Deutschland. Fünf Elternpaare aus Nordrhein-Westfalen, die einer baptistischen Glaubensgemeinschaft angehören, hatten versucht, die Freistellung ihrer Kinder vom schulischen Sexualkundeunterricht gerichtlich durchzusetzen. Darüber hinaus hatten die Eltern versucht, ihre Kinder auch von einem Theaterprojekt fern zu halten, dessen Ziel es war, Kinder für das Thema sexueller Missbrauch zu sensibilisieren. Das Gericht hat deren Klage nun als „offensichtlich unbegründet und daher unzulässig“ abgewiesen. Damit sind die Elternpaare in allen gerichtlich möglichen Instanzen gescheitert.

Insbesondere sei das Grundrecht auf Religionsfreiheit durch die Schulpflicht, die sich auch auf die Teilnahme an einem Sexualkundeunterricht beziehe, der sich um eine neutrale Wissensvermittlung nach aktuellem wissenschaftlichen und schulischen Standards bemühe, nicht eingeschränkt. Das Gericht erklärte, die Menschenrechtskonvention biete keinen Schutz vor der Konfrontation mit Meinungen, die der eigenen Meinung widersprächen. Schon das Bundesverfassungsgericht hatte als Vorinstanz entschieden, aus dem Schulbesuch sich ergebende Spannungen zwischen eigenen religiösen Überzeugungen und damit in Widerspruch stehenden Traditionen seien „grundsätzlich zumutbar“ (Aktenzeichen: 1 BvR 1358/09 – Beschluss vom 21. Juli 2009). Dies hat das Straßburger Gericht jetzt bekräftigt. Darüber hinaus betonte das Gericht, dass das deutsche Recht eine Schulpflicht für Grundschüler vorsehe und Heimunterricht ausschließe, um so auch die Integration von Kindern zu fördern.

Für die Heimschulbewegung ist dies ein Rückschlag, ebenso auch für Eltern und religiöse Gemeinschaften, die einer streng fundamentalistischen Interpretation der Bibel folgen und kreationistische oder rigide sexualethische Vorstellungen vertreten. Ob allerdings dieses überzeugende Urteil zu einer durchaus wünschenswerten Einstellungs- und Verhaltensänderung bei betroffenen Gemeinschaften und Eltern führt, wird sich erst noch erweisen müssen.

Andrew Schäfer / AFP / Der Spiegel vom 22.9.11

 

27.09.2011