„Reichsbürger“ „grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig“ anzusehen
Das Verwaltungsgericht Gießen hat beschlossen, dass sogenannten „Reichsbürgern“ die Erlaubnis zum Waffenbesitz aus grundsätzlichen Erwägungen entzogen werden darf.
Der Besitz von Waffen darf nur Personen erlaubt werden, die das Vertrauen verdienten, mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umzugehen.
Wer der Ideologie der „Reichsbürger“ folge und die Bundesrepublik und deren Rechtsordnung ablehne, „gebe Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen werde“, teilte das Gericht mit. Deshalb seien Mitglieder und Sympathisanten der Bewegung „grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen“.
Zuvor hatte die Waffenbehörde des Kreises Marburg-Biedenkopf einem mutmaßlichen „Reichsbürger“ waffenrechtliche Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit entzogen. Die Gerichtsentscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, sagte eine Sprecherin. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
„Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an und weigern sich oftmals, Steuern oder Bußgelder zu zahlen. Der Verfassungsschutz geht bundesweit von etwa 12.600 Anhängern aus. Bei einigen von ihnen sieht er eine „erhebliche Gewaltbereitschaft“.
Nach Einschätzung von Verfassungsschützern gibt es Verbindungen von „Reichsbürgern“ in die rechtsextreme Szene. (AZ: 9 L 9756/17.GI)
http://www.tagesschau.de/inland/waffen-reichsbuerger-103.html; geladen am 27.06.2018
Andrew Schäfer / 27.06.2018