Steuerbefreiung für Scientology
Scientology erhält Steuerbefreiung.
Es bleibt dabei: Scientology ist keineswegs anerkannt!
Die umstrittene Scientology-Organisation hat nun erstmals in Deutschland eine Steuerbefreiung für einen Teil ihrer Einnahmen erhalten.
Scientology begrüßte den entsprechenden Bescheid des Bundesamtes für Finanzen mit den Worten: “Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt bei unseren Bemühungen, genauso wie andere Religionsgemeinschaften in Deutschland behandelt zu werden, wie es die deutsche Verfassung und internationale Abkommen verlangen.”
Dass Scientology damit in Deutschland als Religionsgemeinschaft anerkannt sei, ist falsch und insofern ist die Scientology-Erklärung dazu irreführend. Denn die Freistellungsbescheinigung des Bundesamtes für Finanzen bezieht sich lediglich auf einen Teil der wirtschaftlichen Aktivitäten der Organisation, nämlich auf Lizenzgebühren für so genannte Informations- und Ausbildungsfilme von Scientology und gilt für einen Zeitraum von 1994 bis 2005.
Das Bundesamt für Finanzen musste diesen Bescheid erteilen, weil das Finanzgericht Köln im Oktober 2002 festgestellt hatte, dass Scientology-International, die amerikanische Mutterorganisation, nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland steuerbefreit werden müsse, da – und das ist für das Urteil entscheidend – Scientology in den USA als gemeinnützig anerkannt und von der Einkommensteuer befreit sei. Deutsche Behörden prüfen also nicht erneut, ob Scientology oder irgendeine andere Organisation in den USA zu Recht als gemeinnützig gelten, sondern erkennen solche amerikanischen Bescheide automatisch und rein formal an. Eine Anerkennung in Deutschland bedeutet dieser Bescheid also ausdrücklich nicht.
In den USA gibt es einen unserer religiösen Körperschaft entsprechenden Rechtsstatus gar nicht. Die Anerkennung als non-profit-Organisation entspricht bei uns ungefähr der Anerkennung eines Sportvereins als gemeinnützigem Verein, hat also mit einer Anerkennung als religiöser Gemeinschaft oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts nichts zu tun.
Eine Anerkennung der Scientology-Organisation in Deutschland ist also weder jetzt geschehen, noch steht sie bevor, vielmehr wird Scientology weiterhin von Verfassungsschutzbehörden beobachtet. In Bayern wird nach einem neuen wissenschaftlichen Gutachten z. Zt. sogar geprüft, ob weitere Schritte gegen Scientology einzuleiten sind. In einer Mitteilung des Bremer Senats vom 3. Dezember 2002 (Drucksache 15/1316) wird betont, dass “im öffentlichen Dienst ein besonderes Augenmerk auf eine Unterwanderung durch die Scientology-Organisation zu richten” sei. Alle Behörden des Stadtstaates sind aufgefordert, vor Vertragsabschlüssen mit z. B. Wirtschaftsberatungsfirmen die so genannte “Scientology-Schutzerklärung” unterschreiben zu lassen.
Vor diesem Hintergrund klingen die scientologischen Freudenrufe dieser Tage weniger triumphal, eher schon wie lautes Pfeifen im Wald.
- Zur Steuerbefreiung von Scientology
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Andrew Schäfer / 04.03.2004