Zeugen Jehovas

Mit richtigen Argumenten zum falschen Ziel

Das oberste Gericht Russlands verbietet die Zeugen Jehovas

Das Oberste Gericht Russlands hat am 20.04.2017 die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas verboten.

„Die religiöse Organisation Zeugen Jehovas zeigt Merkmale extremistischer Tätigkeit“, sagte eine Vertreterin des russischen Justizministeriums, das den Verbotsantrag vor Gericht gestellt hatte. „Sie stellen eine Gefahr für die Rechte der Bürger, die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit dar.“ Deshalb sollen sie künftig als extremistische Gruppe eingestuft werden. Konkret wirft man den Zeugen Jehovas vor, sie zerstörten Familien und säten Hass. Außerdem verstießen sie gegen die Gesundheitsgesetze des Landes und gefährdeten Menschenleben, weil sie Bluttransfusionen ablehnen.
Die Zeugen Jehovas haben in Russland nach eigenen Angaben mehr als 170.000 Anhänger und damit etwas mehr Mitglieder als in Deutschland. Die Gemeinschaft kündigte an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Die Menschenrechtsgruppe Human Rights Watch erklärte, die Gerichtsentscheidung sei ein schwerer Schlag für die Religions- und Verbandsfreiheit in Russland. Die Zeugen Jehovas müssten jetzt unter Umständen sogar mit Strafverfolgung, Geldstrafen oder gar Gefängnis rechnen.

Der Koordinator der Bundesregierung für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft, Gernot Erler, erklärte:
„Es darf nicht sein, dass die friedliche Ausübung des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit verunglimpft und unter Strafe gestellt wird. Die ausufernde Anwendung des „Extremismus“-Vorwurfs gegen Andersdenkende in Russland bereitet mir große Sorgen.“
Der Kritik an diesem Urteil ist aus Sicht kirchlicher Weltanschauungsarbeit zuzustimmen. Eine offene und starke Zivilgesellschaft sollte diskursiv, auch mit heftigem Streit über geltende Werte und über Grenzen akzeptablen Verhaltens einer Gruppe wie den Zeugen Jehovas mit den erheblichen und begründeten Vorwürfen, die an diese gerichtet werden, umgehen können, statt mit einem gerichtlichen Verbot der Gemeinschaft zu reagieren. Das Urteil wirft ernste Fragen hinsichtlich der tatsächlich geltenden Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Russland und damit letztlich auch hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit überhaupt auf. Insofern könnte es sein, dass dieses Urteil mehr über den Zustand des Rechtsstaates und die Zivilgesellschaft in Russland aussagt als über die Zeugen Jehovas.

Gleichwohl ist differenzierte Kritik an den Zeugen Jehovas nicht nur erlaubt, sondern auch begründet: die Beratungswirklichkeit kirchlicher wie nichtkirchlicher Fachstellen in Deutschland, an die sich Ratsuchende aus dem Umfeld der Zeugen Jehovas nach wie vor wenden, spiegelt immer noch ein erhebliches Konfliktpotential dieser Gemeinschaft wider. Dabei kann man das Verhalten einzelner Zeugen im Konfliktfall durchaus auch als fanatisch und / oder extrem bewerten. Zwar kam es in den 90er Jahren zu geringfügigen Änderungen der offiziellen Lehrauffassungen der Wachtturmgesellschaft (so wurde zum Beispiel die Teilnahme an Wahlen nicht mehr generell untersagt, sondern in die Gewissensentscheidung des Einzelnen gestellt), gleichwohl gibt es aber immer noch eine Vielzahl von Berichten über erheblichen psychischen Druck und rigide Strafmaßnahmen für Zweifler und nicht konformes Verhalten. Die gelebte Wirklichkeit scheint sich dem angestrebten öffentlichen Bild der Zeugen Jehovas weitgehend zu entziehen.

Auch der theologische Absolutheits- und Exklusivitätsanspruch der Wachtturmgesellschaft, das dualistische Weltbild der Zeugen Jehovas mit der vermeintlich drohenden ewigen Verdammnis für alle, die nicht dieser Religionsgemeinschaft angehören, die Lehre von Harmagedon und dem Weltende wie auch das ideologisch bestimmte Schriftverständnis der Bibel, letztlich also wesentliche Kernaussagen der Zeugen Jehovas-Dogmatik stützen diese kritische Einschätzung unabhängig von einer juristischen Bewertung dieser Gemeinschaft. Mit Blick auf das Urteil des Obersten Gerichts in Russland läßt sich vor diesem Hintergrund sagen: mit den richtigen Argumenten hat man das falsche Ziel angestrebt und letztlich einem wichtigen Freiheitsrecht gegenüber dem Staat, der Religionsfreiheit, und der Religionskultur des Landes einen Bärendienst erwiesen.

Andrew Schäfer
Landespfarrer für Sekten- und Weltanschauungsfragen
der Evangelischen Kirche im Rheinland

Quellen: https://www.jw.org/de/aktuelle-meldungen/pressemitteilungen/nach-region/russland/oberstes-gericht-entscheidet-gegen-jehovas-zeugen/ (geladen am 23.04.2017)

https://www.tagesschau.de/ausland/russland-zeugen-jehovas-101.html (geladen am 23.04.2017)

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Meldungen/2017/170424_RUS_ZeugenJehovas.html (geladen am 27.04.2017)

 

27.04.2017